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8. Mai 2026

KI-Omnibus: Was die neuen EU AI Act Fristen für den Mittelstand bedeuten

Der KI-Omnibus verschiebt die Hochrisiko-Frist auf Dezember 2027. Was gilt trotzdem noch für 2026? Drei Pflichten, die kein Betrieb ignorieren kann.

Heute Nacht um 4:39 Uhr hat sich der EU-Trilog auf den sogenannten KI-Omnibus geeinigt. Die Meldung verbreitet sich seit dem Morgen auf LinkedIn und in Fachmedien.

Die Schlagzeile, die Geschäftsführer aufatmen lässt: Die Hochrisiko-Frist wird von August 2026 auf Dezember 2027 verschoben. Maschinenbaubetriebe werden aus den strengsten Anforderungen weitgehend herausgenommen.

Was viele jetzt denken: Puh, dann haben wir ja Zeit.

Genau das ist der Fehler.

Was der KI-Omnibus konkret ändert

Der KI-Omnibus ist ein Vereinfachungspaket zum EU AI Act, auf das sich EU-Kommission, EU-Parlament und der Rat geeinigt haben. Mehrere Fristen und Anforderungen werden angepasst:

Maschinen werden aus Hochrisiko-Kategorie herausgenommen. Maschinen werden von Anhang I Abschnitt A in Abschnitt B verschoben. Das Ergebnis: Die meisten Maschinen fallen nicht mehr unter die strengsten Hochrisiko-Vorschriften des EU AI Act.

Hochrisiko-Frist verschoben auf Dezember 2027. Was bisher für August 2026 galt, tritt nun erst ab Dezember 2027 in Kraft. Das betrifft KI-Systeme, die als Hochrisiko eingestuft sind, zum Beispiel KI in Personalentscheidungen oder in sicherheitskritischen Steuerungssystemen.

Kennzeichnungspflicht vorgezogen auf Dezember 2026. Wer KI-generierte Texte, Bilder oder Audios veröffentlicht, muss diese ab dem 2. Dezember 2026 maschinenlesbar kennzeichnen. Das betrifft Marketing, Kundenanschreiben, Social-Media-Inhalte. Wer KI im Content einsetzt, ist betroffen.

KI-Systeme als Sicherheitskomponenten: Diese Anforderungen greifen ab dem 2. August 2028.

Was sich nicht geändert hat

Die Verschiebung gilt nicht für alles. Zwei Pflichten bestehen unverändert:

KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 gilt seit Februar 2025. Alle Mitarbeitenden, die KI-Systeme nutzen, müssen nachweislich geschult sein. Diese Pflicht ist nicht verschoben worden. Sie gilt heute.

Die Schulungsdokumentation muss vorhanden sein. Wer im Rahmen einer Prüfung oder Ausschreibung keine Nachweise hat, hat ein Problem. Nicht erst 2027.

Was das für einen typischen Mittelstandsbetrieb bedeutet

Nehmen wir einen Maschinenbauer mit 80 Mitarbeitern. Er nutzt ChatGPT für interne Kommunikation, Copilot für Dokumente und eine KI-gestützte Kalkulationssoftware.

Vor dem KI-Omnibus: Alle drei Systeme mussten bis August 2026 vollständig klassifiziert, dokumentiert und compliant sein.

Nach dem KI-Omnibus: Die Hochrisiko-Anforderungen für die Kalkulations-KI könnten sich durch die Maschinenausnahme ändern. Trotzdem bleibt die Schulungspflicht für alle drei Systeme bestehen. Und ab Dezember 2026 müssen KI-generierte Inhalte aus diesen Tools gekennzeichnet werden.

Der Aufwand hat sich reduziert. Weggefallen ist er nicht.

"16 Monate mehr Zeit" heißt nicht "16 Monate keine Arbeit"

Wer jetzt wartet, macht denselben Fehler, den viele 2024 gemacht haben: abwarten, bis der Druck kommt.

Was in diesen 16 Monaten strukturiert erledigt werden kann:

KI-Inventar aufbauen. Welche Systeme laufen im Betrieb? ChatGPT, Copilot, KI in der ERP-Software, automatisierte Entscheidungssysteme? Wer das jetzt erfasst, spart sich 2027 die Hektik.

Risikoklassifizierung vornehmen. Welches System fällt unter welche Kategorie? Die meisten Mittelstandsanwendungen sind minimal riskant. Aber das muss dokumentiert sein, nicht nur vermutet.

Nutzungsrichtlinie verabschieden. Wer im Betrieb darf welche KI-Systeme wie nutzen? Diese interne Richtlinie ist Pflicht. Sie schützt außerdem bei Haftungsfragen.

Schulungsnachweis aufbauen. KI-Grundkompetenz für alle Mitarbeitenden, die KI-Systeme nutzen. Gilt seit Februar 2025. Wer das jetzt nachholt, hat 2027 keinen Rückstand.

Kennzeichnungsprozess aufsetzen. Wer KI-generierte Inhalte veröffentlicht, braucht bis Dezember 2026 einen Prozess zur maschinenlesbaren Kennzeichnung.

Was die Verschiebung wirklich ist

Die Verschiebung ist kein Geschenk. Sie ist eine Chance, gezielt vorzubereiten statt überfallen zu werden.

Wer den Vorlauf jetzt nutzt, geht 2027 souverän ins Rennen. Wer wartet, hat in 16 Monaten dasselbe Problem wie heute, nur ohne Vorlauf.

Die Betriebe, die 2025 und 2026 ihr KI-Inventar aufgebaut, ihre Mitarbeitenden geschult und eine Nutzungsrichtlinie verabschiedet haben, werden die Dezember-2027-Anforderungen ohne externe Hilfe erfüllen können. Die anderen nicht.

Häufige Fragen

Gilt die Schulungspflicht nach dem KI-Omnibus noch? Ja. Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 ist nicht Bestandteil des KI-Omnibus und wurde nicht verschoben. Sie gilt seit Februar 2025 unverändert.

Was ist die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte? Ab dem 2. Dezember 2026 müssen KI-erstellte Texte, Bilder und Audios maschinenlesbar gekennzeichnet sein. Betroffen ist jeder Betrieb, der KI für Marketing, Kundenkommunikation oder Social Media einsetzt.

Sind Maschinen jetzt vollständig vom EU AI Act ausgenommen? Nein. Maschinen werden in Anhang I von Abschnitt A nach Abschnitt B verschoben. Das bedeutet, sie fallen nicht mehr unter die strengsten Hochrisiko-Anforderungen. Die grundsätzlichen Anforderungen des EU AI Act gelten aber weiterhin.

Was sollte ich als Geschäftsführer jetzt konkret tun? Drei Schritte: Erstens, prüfen ob die KI-Schulungspflicht für Ihre Mitarbeitenden dokumentiert ist. Zweitens, ein KI-Inventar anlegen. Drittens, bis Dezember 2026 einen Prozess für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte aufsetzen. Unser kostenfreies Self-Assessment gibt eine erste Einschätzung in 10 Minuten.

Wann tritt der KI-Omnibus offiziell in Kraft? Die politische Einigung ist erfolgt. Der formelle Rechtsakt folgt in den nächsten Wochen. Die Fristen gelten ab Inkrafttreten der finalen Verordnung.

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Wenn Sie verstehen wollen, welche Pflichten nach dem KI-Omnibus konkret für Ihren Betrieb gelten: Das [kostenfreie Self-Assessment](https://euaiact.carolli.de) gibt eine erste Einschätzung in 10 Minuten.

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